Bundestag beschließt Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren

Der vom BMJ vorgeschlagene Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren ist mit breiter Mehrheit vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Betroffene sollen eine angemessene Entschädigung erhalten, wenn ein Prozess zu lange dauert. Unangemessen lange Verfahren sollen verhindert und der Rechtschutz gestärkt werden.

BMJ, Pressemitteilung vom 30.09.2011

Zum Beschluss des Deutschen Bundestages
zum verbesserten Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren erklärt
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

„Der von mir
vorgeschlagene Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren ist am 29.09.2011
mit breiter Mehrheit vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Betroffene
sollen eine angemessene Entschädigung erhalten, wenn ein Prozess zu lange
dauert. Wir stärken den Rechtsschutz und verhindern unangemessen lange
Verfahren.

In den letzten zehn Jahren wurde immer wieder ergebnislos über
den Rechtsschutz bei überlangen Verfahren diskutiert. Vor meiner Amtszeit gab es
mehrere Anläufe der Länder, der Anwaltschaft und meiner Amtsvorgängerin, die
alle ohne Erfolg blieben. Jetzt können endlich die Versprechen eingelöst werden,
die Grundgesetz und Menschenrechtskonvention schon lange geben. Jeder hat
Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit – dieser Satz kann jetzt mit
Leben gefüllt werden.

Die zwei Stufen meines Vorschlags verhindern, dass
die Justiz unnötig belastet wird. Betroffene müssen immer erst auf die drohende
Verzögerung hinweisen, damit das Verfahren möglichst doch noch rechtzeitig
abgeschlossen wird. Erst wenn die Rüge ungehört bleibt und es wirklich zu lange
dauert, gibt es auf der zweiten Stufe eine angemessene Entschädigung. Ich bin
zuversichtlich, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird, nachdem viele
Anregungen der Länder in das Gesetz aufgenommen wurden. Die Mahnungen des EGMR
müssen endlich gesetzgeberische Folgen haben.“

Zum
Hintergrund

Das neue Gesetz sieht eine angemessene Entschädigung
vor, wenn gerichtliche Verfahren zu lange dauern.

Der Europäische
Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) beanstandet seit vielen Jahren das Fehlen eines
besonderen Rechtsschutzes bei unangemessen langen Verfahren in Deutschland. Die
erste Verurteilung Deutschlands durch den EGMR erfolgte im Jahr 2006. Da der
Rechtsschutz in Deutschland trotz zahlreicher weiterer EGMR-Urteile nicht
verbessert wurde, hat der EGMR ein sogenanntes „Piloturteil“ gegen Deutschland
erlassen und eine Frist bis Dezember 2011 zur Schließung der Rechtsschutzlücke
gesetzt.

Die Bundesjustizministerin hat daher unmittelbar nach
Amtsantritt einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Betroffenen die
Möglichkeit gibt, sich in zwei Stufen gegen überlange Gerichtsverfahren zu
wehren.

  • Auf der ersten Stufe müssen die Betroffenen das Gericht, das nach ihrer
    Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinweisen. Das
    hilft, überlange Verfahren von vornherein zu vermeiden. Die Richter erhalten
    durch die Verzögerungsrüge die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen. Das bedeutet:
    Man kann einem Verfahren nicht einfach seinen langen Lauf lassen und später eine
    Entschädigung fordern.
  • Wenn sich das Verfahren trotz der Rüge weiter verzögert, kann auf der
    zweiten Stufe eine Entschädigungsklage erhoben werden. In diesem
    Entschädigungsverfahren bekommen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger für die
    sog. immateriellen Nachteile – zum Beispiel für seelische und körperliche
    Belastungen durch das lange Verfahren – in der Regel 1.200 Euro für jedes Jahr,
    soweit eine Wiedergutmachung auf andere Weise nicht ausreichend ist. Neben dem
    Ausgleich für die immateriellen Nachteile ist zusätzlich eine angemessene
    Entschädigung für materielle Nachteile vorgesehen, etwa wenn die unangemessene
    Verfahrensdauer zur Insolvenz eines Unternehmens führt.

Der neue Entschädigungsanspruch hängt
nicht von einem Verschulden ab. Es kommt also nicht darauf an, ob den Richtern
ein Vorwurf zu machen ist. Neben der neuen Entschädigung sind zusätzlich – wie
bisher schon – Amtshaftungsansprüche denkbar, wenn die Verzögerung auf einer
schuldhaften Amtspflichtverletzung beruht. Dann kann umfassend Schadensersatz
verlangt werden, etwa auch der Ersatz von entgangenem Gewinn.

Der Schutz
vor überlangen Verfahren wird positive Effekte für die Justiz insgesamt bringen.
Wo viele berechtigte Klagen wegen der Verfahrensdauer erfolgen, werden die
Verantwortlichen über Verbesserung bei Ausstattung, Geschäftsverteilung und
Organisation nachdenken müssen. Der Gesetzentwurf stärkt somit nicht nur den
Rechtschutz vor deutschen Gerichten, sondern auch die deutschen Gerichte
selbst.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 29. September 2011
beschlossen. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: BMJ

http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=127267

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