E-Government – Standortfaktor für Unternehmen

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik ist heute laut DIHK in allen Unternehmen Alltag und macht auch vor den Verwaltungen nicht halt. Diese Situation ermöglicht neue Geschäftsmodelle, generiert neue elektronische Dienstleistungen auch des Staates, führt zu einer engeren Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie mit staatlichen Institutionen und ist Treiber für den Abbau bürokratischer Hemmnisse.

DIHK, Pressemitteilung vom
29.09.2011

Der Einsatz von Informations- und
Kommunikationstechnik ist heute in allen Unternehmen Alltag und macht auch vor
den Verwaltungen nicht halt. Diese Situation ermöglicht neue Geschäftsmodelle,
generiert neue elektronische Dienstleistungen auch des Staates, führt zu einer
engeren Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie mit staatlichen
Institutionen und ist Treiber für den Abbau bürokratischer Hemmnisse.

Kooperation zwischen Bund und Ländern
ist richtig

Mit einer Änderung des Grundgesetzes
wurden die Grundlagen für eine gemeinsame Infrastruktur von Bund und Ländern
geschaffen. Eingerichtet wurde ein IT-Planungsrat als Bund-Länder-übergreifendes
Gremium, um eine nationale IT-Strategie zu erarbeiten und umzusetzen. Dieser Weg
ist richtig, denn unternehmerisches Handeln macht nicht an den Grenzen von
Bundesländern halt. Auf allen föderalen Ebenen müssen Politik und Verwaltungen
den damit verbundenen gesellschaftlichen Wandel mitgehen.

Die Beteiligten von Beginn an
einbeziehen

Allerdings zeigen Projekte wie die
E-Bilanz – bei der mehr Daten geliefert werden sollen als bisher in Papierform –
oder die unterschiedlichen einheitlichen Ansprechpartner in den einzelnen
Ländern, dass noch vieles besser gemacht werden kann. Notwendig bei
E-Government-Projekten ist daher eine stärkere Ausrichtung auf den Adressaten –
und keine Absenderorientierung. Sonst scheitern Anwendungen in der Realität.

E-Government von Anfang an
mitdenken

Der Gesetzgeber muss bereits bei der
Formulierung von Gesetzen die technische Umsetzung mit betrachten. Dabei geht es
nicht einfach um eine 1:1-Digitalisierung bestehender Abläufe. Wichtig ist
vielmehr, dass vor einer Digitalisierung von Prozessen diese auf ihre
Vereinfachungspotenziale und leichtere Handhabbarkeit geprüft werden.

Ohne Marketing keine Nutzer

Gerade in der digitalen Welt ist es
wichtig zu wissen, mit wem man es zu tun hat. Entscheidend für den Erfolg von
E-Government sind daher sichere und gleichzeitig anwendungsfreundliche
Möglichkeiten zur Überprüfung der Identität des Partners. Die Einführung des
neuen Personalausweises war insofern richtig. Aber ohne Anwendungsmöglichkeiten
und begleitende Informationen darüber wird er nicht genutzt werden.

Wichtige Fragen ungeklärt

Was für die Bürger gilt, muss auch für
die Unternehmen gelten: Die Unternehmen benötigen einen rechtssicheren
elektronischen Firmenstempel, um auf diesem Weg verbindliche Willenserklärungen
abgeben zu können. Die Tatsache, dass in der elektronischen Welt allein die
teure und kompliziert anzuwendende qualifizierte elektronische Signatur der
herkömmlichen Unterschrift gleichgestellt ist, bleibt ein entscheidender
Hemmschuh für eine Weiterverbreitung von E-Government. Die IHK-Organisation
erwartet hier vom anstehenden E-Government-Gesetz pragmatische Lösungen, die den
jeweiligen spezifischen Sicherheitsanforderungen genügen. Zudem sollten alle
bestehenden Schriftformerfordernisse auf ihre Notwendigkeit überprüft
werden.

Exportland Deutschland braucht
mindestens europaweite Lösungen

Die sichere E-Mail, De-Mail, trägt zur
besseren Verbreitung elektronischer Verfahren bei. Allerdings hilft den
Unternehmen eine deutsche Lösung im Auslandsgeschäft nicht weiter. Wir benötigen
zumindest EU-weite Lösungen – auch bei der elektronischen Signatur. Diese hätte
bereits Teil der EU-Dienstleistungsrichtlinie sein müssen. Nun drängt eine
Lösung.

… und allgemein gültige
Standards

Elektronische Verwaltungsverfahren
müssen auf organisatorischen und technischen Standards basieren, die allgemein
akzeptiert sind. Das gilt beispielsweise auch für die elektronische Vergabe
öffentlicher Aufträge. Denn die Geduld der Unternehmen, die sich täglich mit
einer Vielzahl von Plattformen auseinandersetzen müssen, ist erschöpft.

Quelle: DIHK

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