In der Justiz nehmen zunehmend sog. IT-Fachanwendungen Einzug, die – neben reinen Schreib- und Bürofunktionen – auch Einfluss auf die inhaltliche Arbeit der Richter und Staatsanwälte nehmen. Dazu hat der Deutsche Richterbund Stellung genommen.
Deutscher Richterbund, Pressemitteilung
vom 29.09.2011
In der Justiz nehmen zunehmend
Computerprogramme (sog. IT-Fachanwendungen) Einzug, die – neben reinen Schreib-
und Bürofunktionen – auch Einfluss auf die inhaltliche Arbeit der Richter und
Staatsanwälte nehmen. Die Einführung elektronischer Arbeitsmittel in der Justiz
ist aus Sicht des Deutschen Richterbundes (DRB) grundsätzlich zu begrüßen, wenn
sie die Arbeitsweise der Richter und Staatsanwälte funktionsgerecht unterstützen
und dadurch die Effektivität der Aufgabenerledigung erhöhen. Die juristische
Arbeit besteht zu einem wesentlichen Teil darin, Rechtssätze auf konkrete
Lebenssachverhalte anzuwenden, d. h. zu subsummieren. Entscheidend ist hierbei
in der praktischen Arbeit der Justiz, jeden zu beurteilenden Sachverhalt und
insbesondere die beteiligten Personen individuell zu betrachten. Dies gilt für
Richter und Staatsanwälte gleichermaßen.
IT-Fachanwendungen, die Richtern
Textpassagen oder gar bestimmte Entscheidungen verbindlich vorgeben, verstoßen
gegen die richterliche Unabhängigkeit, da der Richter nicht mehr in der Lage
wäre, allein nach Recht und Gesetz zu entscheiden, sondern an inhaltliche
Vorgaben des Computers gebunden wäre. Ein Katalog vorgegebener Textbausteine
muss immer unvollständig bleiben und erschwert die Orientierung der Entscheidung
am konkreten Fall. Dies gilt auch für die Arbeit der Staatsanwälte, die dem
Legalitätsprinzip unterliegt. Zu Recht sehen sich daher viele Richter und
Staatsanwälte in ihrem beruflichen Selbstverständnis verletzt, wenn sie auf das
„Anklicken“ bereits vorformulierter Texte reduziert werden sollen.
Im
Rahmen der Sitzung des Bundesvorstandes des DRB erklärte der Vorsitzende
Christoph Frank hierzu am 02.09.2011 in Görlitz:
„Viele Richter und
Staatsanwälte arbeiten heute unter einem enormen Zeitdruck, bedingt durch stetig
steigende Verfahrenszahlen und von den Haushaltsgesetzgebern zu verantwortende
unzureichende Personalausstattung. In dieser Mangelsituation muss die
juristische Arbeitsweise durch Computer unterstützt werden. Dies darf jedoch
nicht zu Mehrarbeit führen. Vorgegebene Textbausteine eignen sich daher nur sehr
bedingt für die Justiz, die immer den konkreten Einzelfall zu beurteilen hat.
Richter und Staatsanwälte dürfen nicht auf die Rolle von Subsumtionsautomaten
reduziert werden.“
Quelle: Deutscher Richterbund
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