Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Kindergeldanspruch für ein über 27 Jahre altes behindertes Kind voraussetzt, dass nicht nur die Behinderung, sondern auch die durch die Behinderung bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist (Az. III R 61/08).
BFH, Urteil III R 61/08 vom 09.06.2011
Leitsatz
Voraussetzung für die Berücksichtigung eines über 27 (bei Behinderungseintritt nach dem 31. Dezember 2006: 25) Jahre alten behinderten Kindes ist nicht, dass neben der Behinderung auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bereits vor Vollendung des 27. (bzw. 25.) Lebensjahres vorgelegen hat.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0179282 ist in Kürze verfügbar. |
Quelle: BFH
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