Minderung des Reisepreises wegen Baulärms in Beach- und Golfhotel in Florida
LG Frankfurt, Pressemitteilung vom 01.07.2019 zum Urteil 2-24 O 106/17 vom 22.05.2019 (nrkr)
Die Reiserechtskammer sprach dem Kläger für die betroffenen Tage wegen des Baulärms eine Minderung von 50 % des Reisepreises und wegen des teilweise verunreinigten Leitungswassers eine weitere Minderung von 5 % zu. Darüber hinaus bejahte das Gericht eine Minderung von 10 %, weil der Reiseveranstalter den Kläger nicht über die Großbaustelle informiert hatte. Wegen der Verletzung dieser Informationspflicht hätten die Reisenden nicht entscheiden können, ob sie unter den gegebenen Umständen die Reise antreten wollten oder nicht. Schließlich sprach die Kammer eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu. Aufgrund des massiven Baulärms sei die Reise, für welche die Reisenden ihre Urlaubszeit aufgewendet hätten, erheblich beeinträchtigt gewesen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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