BFH zur Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben

Der BFH hat entschieden, in welchem Umfang ausländische Schenkungsteuer anzurechnen ist, wenn ein Erwerber in einem ausländischen Staat mit seinem Auslandsvermögen zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer herangezogen wurde (Az. II R 58/09).

BFH, Urteil II R 58/09 vom 07.09.2011

Leitsatz

Bei der Festsetzung der inländischen Schenkungsteuer für einen Erwerb, der auch in den Niederlanden der Schenkungsteuer unterliegt, führt die Berücksichtigung von ebenfalls in den Niederlanden besteuerten Vorerwerben nach § 14 ErbStG nicht zu einer Anrechnung der für die gesamten Vorerwerbe gezahlten niederländischen Steuer. Die in den Niederlanden gezahlte Schenkungsteuer ist nur insoweit nach § 21 ErbStG anzurechnen, als sie auf die besteuerte Zuwendung (Letzterwerb) entfällt.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927353 ist in Kürze verfügbar.

Quelle: BFH

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Quelle: DATEV eG