BFH zur innergemeinschaftlichen Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob bei einer „ruhenden Lieferung“ in einem Reihengeschäft die Vertrauensschutzregelung für innergemeinschaftliche Lieferungen zum Schutz des gutgläubigen Unternehmers i. S. des § 6a Abs. 4 UStG anwendbar und die Steuerfreiheit zu gewähren ist (Az. V R 3/10).

BFH, Urteil V R 3/10 vom 11.08.2011

Leitsatz

Bei einem Reihengeschäft mit zwei Lieferungen und drei Beteiligten ist die erste Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung auch dann gemäß § 6a UStG steuerfrei, wenn der erste Abnehmer einem Beauftragten eine Vollmacht zur Abholung und Beförderung des gelieferten Gegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet erteilt, die Kosten für die Beförderung aber vom zweiten Abnehmer getragen werden (Abgrenzung zu Abschn. 31a Abs. 8 Satz 2 UStR 2005/Abschn. 3.14 Abs. 8 Satz 2 UStAE).

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927616 ist in Kürze verfügbar.

Quelle: BFH

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Quelle: DATEV eG