Praxishinweis zum Berufsrecht: Elektronische Prüfungsvermerke und -berichte
WPK, Mitteilung vom 26.05.2020
Der Ausschuss „Berufsrecht“ und nachfolgend der Vorstand der WPK haben sich daher mit den zwischenzeitlich aufgeworfenen Fragen eingehend befasst und möchte diese für alle Mitglieder der WPK beantworten. Der entsprechend aktualisierte Praxishinweis zu elektronischen Prüfungsvermerken und Berichten steht zur Verfügung.
Elektronische Prüfungsvermerke und -berichte
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