Zustimmung zu Steuerhilfen im Konjunkturpaket
Bundesrat, Mitteilung vom 29.06.2020
Wirtschaft und Verbrauchern helfen
Ziel der Steuerhilfen ist es, die Wirtschaft nach dem Corona-Shutdown wiederzubeleben, die Kaufkraft der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen und Familien sowie Alleinerziehende zu entlasten.
Befristete Mehrwertsteuersenkung
Um möglichst rasch den Konsum und damit die Binnenwirtschaft anzukurbeln, wird die Mehrwertsteuer ab 1. Juli 2020 für sechs Monate gesenkt: von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent. Die reduzierten Sätze gelten bis zum 31. Dezember 2020.
Familienbonus
Eltern erhalten für jedes kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro. Der Bonus wird versteuert, jedoch nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
Entlastung für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende steigt der Steuerfreibetrag in den Jahren 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich.
Hilfen für Unternehmen
Unternehmen dürfen ihre Verluste besser mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen: der steuerliche Verlustrücktrag erhöht sich für 2020 und 2021 auf fünf Millionen Euro bzw. zehn Millionen Euro bei Zusammenveranlagung.
Zudem lassen sich Betriebsgüter bis Ende 2021 besser abschreiben, damit Unternehmen zeitnah investieren und Anschaffungen nicht aufschieben.
Bundesrat begrüßt Finanzzusage der Bundesregierung
In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Zusage der Bundesregierung, den Ländern und Gemeinden sämtliche aus der befristeten Umsatzsteuersenkung resultierenden Steuerausfälle zu erstatten.
Das vorliegende Gesetz regele nur den Teil der 2020 kassenwirksamen Steuerausfälle. Steuerausfälle, die erst 2021 kassenwirksam werden, müsse die Bundesregierung auch 2021 gesetzlich kompensieren, unterstreicht er.
Zum Beratungsvorgang (370/20)
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