Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen im Verwaltungsrecht des Bundes mehr als 450 Schriftformerfordernisse abgebaut werden. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Abbau von Schriftformerfordernissen im Verwaltungsrecht des Bundes
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.11.2016
Im Verwaltungsrecht des Bundes sollen nach dem Willen der Bundesregierung mehr als 450 Schriftformerfordernisse abgebaut werden. Dies geht aus einem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf “ zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes“ (18/10183) hervor. Wie die Regierung darin ausführt, weist das Verwaltungsrecht des Bundes gegenwärtig mehr als 3.000 Rechtsvorschriften auf, in denen die Schriftform angeordnet wird. Schriftformerfordernisse erschwerten indes die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und den weiteren Ausbau elektronischer Verwaltungsdienstleistungen. Durch die Neuregelung soll daher die Anordnung der Schriftform in 47 Rechtsvorschriften des Bundes ersatzlos gestrichen werden. Der jeweilige Verfahrensschritt kann dann – abhängig von den jeweiligen technischen Kommunikationsmöglichkeiten – mündlich, fernmündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Bei 417 weiteren Rechtsvorschriften soll künftig an Stelle der vormals ausschließlich schriftlichen auch eine elektronische Verfahrensabwicklung möglich sein.
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Quelle: DATEV eG