Das BMF teilt die am 13. Oktober 2015 mit dem niederländischen Finanzministerium auf der Grundlage von Artikel 25 Abs. 3 des DBA Niederlande 2012 getroffene Verständigungsvereinbarung zur Behandlung der nach dem DBA vom 16. Juni 1959 in der durch das Dritte Zusatzprotokoll vom 4. Juni 2004 geänderten Fassung bestimmten grenzüberschreitenden Gewerbegebiete nach DBA Niederlande 2012 mit (Az. IV B 3 – S-1301-NDL / 07 / 10002).
Abkommen vom 12. April 2012 zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – Verständigungsvereinbarung in Bezug auf grenzüberschreitende Gewerbegebiete
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 3 – S-1301-NDL / 07 / 10002 vom 15.12.2015
Die Verständigungsvereinbarung zielt auf die Gewerbegebiete „Avantis“ und „Eurode Business Center“ ab, die nach Artikel 2 Abs. 1 Nr. 6 DBA Niederlande 1959 als grenzüberschreitende Gewerbegebiete bestimmt wurden. Die für „Avantis“ durch Notenwechsel vom 26. Juli/11. August 2006 geschlossene Vereinbarung wurde durch Rechtsverordnung vom 25. Mai 2007 in Kraft gesetzt. Für das Gewerbegebiet „Eurode Business Center“ wurde am 25. April/9. Mai 2007 eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die durch Rechtsverordnung vom 7. Januar 2008 in Kraft gesetzt wurde. Mit Inkrafttreten des DBA Niederlande 2012 am 1. Dezember 2015 sind die vorgenannten Vereinbarungen und Rechtsverordnungen außer Kraft getreten.
Vorgreiflich einer nach Artikel 3 Abs. 1 Buchst. j DBA Niederlande 2012 noch zu treffenden Vereinbarung der Vertragsstaaten zur Bestimmung von „Avantis“ und „Eurode Business Center“ als grenzüberschreitende Gewerbegebiete nach dem neuen DBA, stellt die Verständigungsvereinbarung sicher, dass die nach dem DBA Niederlande 1959 bestimmten Gewerbegebiete auch nach dem DBA Niederlande 2012 als grenzüberschreitende Gewerbegebiete angesehen werden. Im Ergebnis kommen damit die im DBA Niederlande 2012 enthaltenen Regelungen zu grenzüberschreitenden Gewerbegebieten in Bezug auf „Avantis“ und „Eurode Business Center“ zur Anwendung.
Die Verständigungsvereinbarung ist ab dem 1. Dezember 2015 anzuwenden.
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Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG