Ablehnung von Beratungshilfe erfordert einzelfallbezogene Begründung

Die nachträgliche Gewährung von Beratungshilfe für die Einlegung und Begründung eines Widerspruchs darf nicht mit dem pauschalen Hinweis darauf abgelehnt werden, dass die antragstellende Person den Widerspruch selbst hätte einlegen können. So entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 1962/11).

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Quelle: DATEV eG