In einem neuen Ansatz zur fairen Nutzung der neuen Roaming-Regeln ab Juni 2017 sieht die EU-Kommission statt einer Begrenzung nach Zeit- oder Datenvolumen künftig Schutzklauseln auf Basis des Wohnortes der Mobilfunkkunden vor, um einen Missbrauch zu verhindern.
Abschaffung der Roaming-Gebühren: Keine Begrenzung nach Zeit oder Datenvolumen
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 21.09.2016
Dem neuen Ansatz wird der Wohnsitz im oder andere enge Verbindungen eines Mobilfunkkunden mit dem Land zugrunde liegen, in dem der Mobilfunkanbieter seinen Sitz hat. Ziel ist es, dass Reisende ihre SIM-Karte aus dem EU-Mitgliedsland, in dem sie leben oder in dem sich hauptsächlich aufhalten, im EU-Ausland so wie zu Hause nutzen können.
Andrus Ansip, Kommissionsvizepräsident zuständig für den Digitalen Binnenmarkt, sagte in Brüssel: „Parlament und Rat haben unserem Vorschlag zugestimmt, die Roaming-Gebühren für Reisende in der EU abzuschaffen. Gemeinsam müssen wir nun niedrige Preise für Verbraucher innerhalb Europas sicherstellen, um so das Potenzial neuer mobiler Dienste voll auszuschöpfen. Die europäischen Verbraucher würden nichts anderes akzeptieren.“
Günter Oettinger, EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, sagte: „Das Handeln der Europäischen Kommission in Sachen Roaming hat allen europäischen Verbrauchern Nutzen gebracht. Die heutigen Entwürfe stellen sicher, dass wir Roaming-Gebühren zum 15. Juni 2017 für alle Menschen, die regelmäßig innerhalb der EU verreisen, abschaffen können, und die Unternehmen gleichzeitig eine Handhabe gegen Missbrauch der neuen Regeln haben.“
Der beschlossene Zeitplan bleibt bestehen: Die Roaming-Gebühren beim Reisen in der EU werden wie beschlossen am 15. Juni 2017 EU-weit abgeschafft. Dafür wird die Europäische Kommission ihren endgültigen Vorschlag bis 15. Dezember 2016 annehmen, nach Feedback der Regulierungsbehörden, der Mitgliedstaaten und aller interessierten Parteien.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG