Das BMF hat die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen verlängert (Az. IV C 6 – S-2175 / 07 / 10001).
Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 6 – S-2175 / 07 / 10001 vom 08.12.2015
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen nochmals verlängert. Randnummer 15 des BMF-Schreibens vom 16. August 2000 (a. a. O.) wird wie folgt gefasst:
„III. Zeitliche Anwendung
Die Pauschalregelung kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 2017 enden.“
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Quelle: DATEV eG