Änderung am Kfz-Steuergesetz

Nach dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sollen die Kohlendioxid-Werte von neuen Personenkraftwagen ab 01.09.2018 neu nach einer weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge ermittelt und auch die Kfz-Steuer entsprechend neu bemessen werden. Das berichtet der Deutsche Bundestag.

 

Änderung am Kfz-Steuergesetz

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.02.2017

 

Die Kohlendioxid-Werte von neuen Personenkraftwagen sollen ab dem 1. September 2018 nach einem anderen Verfahren ermittelt werden. Dieser Stichtag soll auch für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer gelten, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (18/11234). Zur Anwendung komme in Zukunft eine weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge („Worldwide harmonized light duty test procedure“ – WLTP). Ohne die Übernahme des neuen Verfahrens wäre eine sachgerechte, gleichmäßige Besteuerung nicht möglich.

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Quelle: DATEV eG