Die WPK gibt eine Änderung der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer bekannt.
WPK, Mitteilung vom 10.10.2014
Die Wirtschaftsprüferkammer gibt folgende Änderung der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer bekannt.
Nach Anhörung der Mitglieder im WPK Magazin 2/2014 S. 25 hat der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer in seiner Sitzung am 15./16. Mai 2014 folgende Änderungen der Gebührenordnung der WPK beschlossen:
1. Nach § 3 Abs. 5 GebO wird folgender Absatz 6 neu eingefügt:
Die Wirtschaftsprüferkammer erhebt
- für die Erteilung einer Zugangskarte zur Vollmachtsdatenbank (Erst- oder Folgekarte) eine Gebühr in Höhe von 50 Euro
- für die Freischaltung einer DATEV SmartCard für Berufsträger als Zugangskarte zur Vollmachtsdatenbank eine Gebühr in Höhe von 35 Euro
2. Der bisherige Abs. 6 wird Abs. 7.
Die aktuelle Bekanntmachung finden Sie unter „Mitglieder > Bekanntmachungen der WPK > 2014“.
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Quelle: DATEV eG