Änderungen an IAS 16 und IAS 41 zur Bilanzierung fruchttragender Gewächse

Das International Accounting Standard Board (IASB) hat aktuell Änderungen an den Standards IAS 16 – Property, Plant and Equipment und IAS 41 – Agriculture veröffentlicht. Die WPK berichtet.

 

WPK, Mitteilung vom 01.07.2014

 

 
Das International Accounting Standard Board (IASB) hat aktuell Änderungen an den Standards IAS 16 – Property, Plant and Equipment und IAS 41 – Agriculture veröffentlicht.

 

Mittels der Änderungen sind künftig fruchttragende Gewächse wie Sachanlagen nach IAS 16 zu bilanzieren. Ihre Früchte dagegen sind auch weiterhin gemäß IAS 41 abzubilden.

 

Bislang war eine Bilanzierung sowohl der Gewächse, als auch der Früchte nach IAS 41 – und damit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert abzüglich geschätzter Verkaufskosten – vorgeschrieben.

 

Die Änderungen sind retrospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig.

 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des IASB.

———————-

Quelle: DATEV eG