Das IASB hat Änderungen an IFRS 11 Joint Arrangements veröffentlicht. Diese treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
WPK, Mitteilung vom 13.05.2014
Das IASB hat am 6. Mai 2014 Änderungen an IFRS 11 Joint Arrangements veröffentlicht. Diese treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Die Änderungen sollen die Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (Joint Arrangement) klarstellen, wenn diese gemeinschaftliche Tätigkeit einen Geschäftsbetrieb darstellt. Der Erwerb von Anteilen an einer solchen gemeinsamen Tätigkeit ist demnach unter Anwendung der Prinzipien der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3) abzubilden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des IASB.
———————-
Quelle: DATEV eG