Änderungen bei der Beamtenversorgung

Bezüglich der Altersversorgung von Bundesbeamten, Berufssoldaten und Richtern fand eine Sachverständigen-Anhörung des Innenaussschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (18/9532) statt.

 

Änderungen bei der Beamtenversorgung

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.10.2016

 

Um die Altersversorgung von Bundesbeamten, Berufssoldaten und Richtern ist es in einer Sachverständigen-Anhörung des Innenaussschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (18/9532) gegangen. Danach soll die 1999 errichtete Versorgungsrücklage länger erhalten werden, indem der Beginn der Mittelentnahme auf das Jahr 2032 verschoben wird. So werde die Aufzehrung des Vermögens verhindert, bevor das mit dem Gesetz bezweckte Ziel erreicht wird, die Höchstlast bei den Versorgungsausgaben zu dämpfen, heißt es in der Vorlage.

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Quelle: DATEV eG