Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 Vereinfachungen bei der Bearbeitung von Hartz IV-Anträgen zugestimmt. Leistungsempfänger können damit künftig schneller und einfacher Klarheit über das Bestehen und den Umfang ihrer Ansprüche erhalten.
Änderungen bei Hartz IV-Verfahren und Insolvenzrecht
Bundesrat, Mitteilung vom 05.07.2016
Aktive Arbeitsförderung durch Jobcenter
Personen, die neben Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten künftig Leistungen der aktiven Arbeitsförderung von den Agenturen für Arbeit. Über 30-jährige Berufsschüler bekommen künftig ausnahmsweise Zuschüsse zum Lebensunterhalt, wenn die Fortsetzung der Ausbildung für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zwingend erforderlich ist.
Die Änderungen gehen auf Vorschläge einer Bund-Länderarbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung“ zurück.
Ausnahmen beim Insolvenzrecht
Zusätzlich enthält das Gesetz eine Änderung im Insolvenzrecht: Für Unternehmen, deren momentane Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle und des Hochwassers vom Mai und Juni 2016 beruht, ist die Insolvenzantragsfrist bis zum Ende des Jahres ausgesetzt.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll bis im Wesentlichen im Monat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
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Quelle: DATEV eG