Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9983) erarbeitet, mit dem die Vorschrift des § 104 InsO geändert werden soll. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
Änderungsentwurf der Bundesregierung zu § 104 InsO
BRAK, Mitteilung vom 09.11.2016
Die BRAK befürwortet den Gesetzentwurf überwiegend. Nicht überzeugend sind allerdings der erweiterte Anwendungsbereich des § 104 InsO-E und der teilweise ungenaue Wortlaut des § 104 IV InsO-E.
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Stellungnahme der BRAK (Stn. 38/2016, November)
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Quelle: DATEV eG