Die BRAK hat zu dem Entwurf des BMWi für eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung) Stellung genommen.
Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
BRAK, Mitteilung vom 09.11.2016
Aus Sicht der Anwaltschaft ist es unerfreulich, dass freiberufliche Leistungen nach dem Entwurf in den Anwendungsbereich der Unterschwellenverordnung fallen sollen. Die BRAK spricht sich dafür aus, dass für die Vergabe freiberuflicher Leistungen unterhalb der Schwellenwerte wie bisher (nur) das Haushaltsrecht maßgebend sein soll und diese daher insgesamt vom Anwendungsbereich der Unterschwellenvergabeordnung ausgenommen werden.
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Stellungnahme der BRAK (Stn. 35/2016, Oktober)
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Quelle: DATEV eG