Änderungsentwurf der Bundesregierung zu § 104 InsO

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9983) erarbeitet, mit dem die Vorschrift des § 104 InsO geändert werden soll. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.

 

Änderungsentwurf der Bundesregierung zu § 104 InsO

 

BRAK, Mitteilung vom 09.11.2016

 

Anlässlich der Entscheidung des BGH vom 09.06.2016 – IX ZR 314/14 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9983) erarbeitet, mit dem die Vorschrift des § 104 InsO geändert werden soll. Inhaltlich geht es um die Legalisierung der gängigen und nun vom BGH als rechtswidrig eingestuften Praxis, wonach von der Regelung des § 104 InsO in seiner jetzigen Fassung abweichende Vereinbarungen bei Fix- und Finanzgeschäften getroffen werden.

 

Die BRAK befürwortet den Gesetzentwurf überwiegend. Nicht überzeugend sind allerdings der erweiterte Anwendungsbereich des § 104 InsO-E und der teilweise ungenaue Wortlaut des § 104 IV InsO-E.

 

 

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Quelle: DATEV eG