Änderungswünsche zum KWK-Gesetz

Der Bundesrat fordert eine Reihe von Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (18/10209).

 

Änderungswünsche zum KWK-Gesetz

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.11.2016

 

Der Bundesrat fordert eine Reihe von Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (18/10209). Mit dem Gesetz sollen neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) zwischen einem und 50 Megawatt nur noch gefördert werden, wenn sie an einer Ausschreibung teilgenommen haben. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/10352) vorgelegten Stellungnahme der Länder wird verlangt, kleinere Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt von der Ausschreibungspflicht auszunehmen. Außerdem sollen Anlagen, deren Stromproduktion zu einem Teil zum Eigenverbrauch verwendet wird, nicht von der Teilnahme an Ausschreibungen ausgeschlossen werden, wie der Regierungsentwurf vorsieht. Nach Ansicht der Länder wird durch den Ausschluss von Ausschreibungen der weitere KWK-Ausbau im industriellen Sektor verhindert.

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Quelle: DATEV eG