AIFM-Umsetzungsgesetz: verkündet und in Kraft getreten

Die WPK informiert, dass das AIFM-Umsetzungsgesetz am 22. Juli 2013 in Kraft getreten ist und dass die BaFin ihr „Merkblatt zu den Anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle nach § 80 Abs. 3 KAGB“ veröffentlicht hat.

 

BaFin: „Merkblatt zu den Anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle nach § 80 Abs. 3 KAGB“ veröffentlicht

 

WPK, Mitteilung vom 23.07.2013

 
Das AIFM-Umsetzungsgesetz ist am 22. Juli 2013 in Kraft getreten. Zuvor war es am 10. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet worden und bereits einen Tag später in Teilen wirksam. Das Kernstück des AIFM-Umsetzungsgesetzes, das Kapitalanlagegesetzbuch, ist hier abrufbar.

 

Die BaFin hat am 18. Juli 2013 ihr „Merkblatt zu den Anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle nach § 80 Abs. 3 KAGB“ veröffentlicht, welches hier abgerufen werden kann.

 

Die Anregung der WPK wurde aufgegriffen, die diese in ihrer letzten Stellungnahme vom 12. Juli 2013 abgeben hatte (siehe Neu auf WPK.de vom 18. Juli 2013). Darin wurde die BaFin aufgefordert, im ersten Absatz zu Punkt III.3. („Finanzielle Garantie“) nicht von einer „gesonderten“ Absicherung zu sprechen, da hierdurch der Eindruck erweckt werden könne, es bedürfe in einer gesonderten Versicherung, um die Tätigkeit als Verwahrstelle ausüben zu können.

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Quelle: DATEV eG