Die EU-Kommission hat einen überarbeiteten Bericht zur Anwendung der kleinen einzigen Anlaufstelle (MOSS) in Verbindung mit Telekom-, Rundfunk-, Fernseh- und E-Dienstleistungen veröffentlicht.
Aktualisierter Bericht zur Anwendung von MOSS in den EU-Mitgliedstaaten
Die EU-Kommission hat einen überarbeiteten – in englischer Sprache vorliegenden – Bericht zur Anwendung der kleinen einzigen Anlaufstelle (MOSS) in Verbindung mit Telekom-, Rundfunk-, Fernseh- und E-Dienstleistungen veröffentlicht. Er enthält Informationen zu nationalen Vorschriften, die in den EU-Mitgliedstaaten für die Nutzung von MOSS anwendbar sind. Dabei geht er u. a. auf die tatsächliche Nutzung, Standard – und reduzierte MwSt-Sätze oder auf Verpflichtungen im Bereich der B2C-Rechnungsstellung ein.
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Eine detaillierte Übersicht über die nationalen Bestimmungen in den EU-Mitgliedstaaten ist auf der Homepage der EU-Kommission abrufbar.
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Quelle: DATEV eG