Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.09.2026
Zu den weiteren Maßnahmen in dem Gesetzentwurf gehören Änderungen im Klima- und Transformationsfondsgesetz. Dadurch werden im Jahr 2027 Einnahmen aus der Versteigerung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro nicht mehr dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), sondern direkt dem Bundeshaushalt zugeführt. Infolge einer umfassenden Kürzung von Finanzhilfen im KTF werde dessen finanzielle Situation verbessert. Daraus ergebe sich Spielraum für eine notwendige Entlastung auch des Bundeshaushalts, sodass ein Teil der Einnahmen im Bundeshaushalt veranschlagt werden könne, heißt es in dem Entwurf.
Außerdem soll durch eine Änderung des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes später mit der Rückzahlung der aufgenommenen Kredite begonnen werden. Statt zum 1. Januar 2031 soll die Tilgung jetzt zum 1. Januar 2033 beginnen. Die Rückführung der Schulden soll „innerhalb eines angemessenen Zeitraums“ erfolgen.
Der zum 1. Juli 2022 eingeführte Sofortzuschlag im Kinderzuschlag war als zusätzliche Leistung zur Unterstützung von Kindern aus Geringverdienerfamilien bis zu der damals noch vorgesehenen Einführung einer Kindergrundsicherung eingeführt worden. „Weil es dazu nicht gekommen ist, wird dieser Sofortzuschlag nun wieder abgeschafft“, schreibt die Bundesregierung. Erwartet werden Einsparungen in Höhe von 450 Millionen Euro, denen allerdings Mehrausgaben beim Grundsicherungsgeld gegenüberstehen. Außerdem soll der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung im Jahr 2027 um eine Milliarde Euro gekürzt werden. Einschließlich früherer Maßnahmen ergibt sich ein Minderungsbetrag in Höhe von insgesamt 2,2 Milliarden Euro im nächsten Jahr bei der Rentenversicherung.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 960/26
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