Alternative Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten: Bund soll zuständig sein

Der Bundesrat fordert Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu alternativen Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten. So fordert die Länderkammer u. a., dass die einzurichtenden Verbraucherschlichtungsstellen zentral von einer Stelle des Bundes anerkannt werden sollen.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.08.2015

 

 
Der Bundesrat fordert Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (18/5295, 18/5089) zu alternativen Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten. So fordert die Länderkammer unter anderem, dass die einzurichtenden Verbraucherschlichtungsstellen zentral von einer Stelle des Bundes anerkannt werden sollen. Auch eine Universalschlichtungsstelle solle der Bund einrichten, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates in einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/5760). Der bisher vorliegende Gesetzentwurf sieht hingegen vor, dass das jeweilige Bundesland für die Anerkennung der Stellen zuständig sein sowie eine Universalschlichtungsstelle vorhalten soll. Der Bundesrat argumentiert, dass eine zentrale Anerkennung einheitliche Verfahren garantiere und eine vom Bund geführte Universalschlichtungsstelle das Fachwissen bündle. Zudem verweist die Länderkammer darauf, dass die Frist zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie bereits abgelaufen sei. Die Einrichtung der Universalschlichtungsstellen und Anerkennungsverfahren in den Ländern sei aber mit einem erheblichen Zeitbedarf verbunden.

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Quelle: DATEV eG