Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt, mit dem die Versorgung auch in der aktuellen Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten gewährleistet sei. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Altersversorgung von Bundesbeamten
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.09.2016
Um die Altersversorgung von Bundesbeamten, Berufssoldaten und Richtern geht es in einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ ( 18/9532 ). Wie die Regierung dazu darlegt, ist der Bund verpflichtet, die Altersversorgung seiner Beamten, Berufssoldaten und Richter „nachhaltig zu gewährleisten“. Hierzu habe er mit der Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds des Bundes eigenständige Instrumente geschaffen, die sich „neuen Entwicklungen, wie der aktuellen Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten, anpassen“ müssten.
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Quelle: DATEV eG