Amtshilferichtlinie wird neu gefasst

Die Amtshilferichtlinie der EU-Kommission soll neu gefasst werden. Damit sollen auch Konsequenzen aus den sogenannten „Tax Rulings“ (Vereinbarungen von Unternehmen mit EU-Mitgliedsländern über Steuern) gezogen werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.04.2015

 

Quelle: hib-Nr. 197/2015

Die Amtshilferichtlinie der Europäischen Kommission soll neu gefasst werden. Damit sollen auch Konsequenzen aus den sogenannten „Tax Rulings“ (Vereinbarungen von Unternehmen mit EU-Mitgliedsländern über Steuern) gezogen werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4517) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4111). Einige Mitgliedsländer der EU hätten die Einbeziehung von „Tax Rulings“ in die Amtshilferichtlinie als zu weitgehende Interpretation der Richtlinie angesehen. Mit der Neufassung solle der Informationsaustausch bei der Erteilung von „Tax Rulings“ die möglicherweise die Besteuerung in einem anderen EU-Land tangieren würden, „verbindlich und eindeutig“ für alle EU-Staaten geregelt werden.

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Quelle: DATEV eG