Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch“ in den Bundestag eingebracht.

 

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 08.10.2012

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch“ (17/10750) in den Bundestag eingebracht.

 

Die gesonderte Entgeltmeldung der Arbeitgeber an Berufsgenossenschaften soll ab 2014 abgelöst und in das allgemeine sozialversicherungsrechtliche Meldeverfahren integriert werden. Da noch keine „hinreichend sichere Grundlage für die Beitragsberechnung“ zur Verfügung stehe, würde die Übergangszeit um zwei Jahre bis auf 2016 verlängert werden.

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Quelle: DATEV eG