Die BRAK hat den vom Bundesumweltministerium erarbeiteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften grundsätzlich begrüßt, kritisiert jedoch einige Details der geplanten Neuregelung und stellt einige Regelungslücken fest.
BRAK, Mitteilung vom 06.07.2012
Die BRAK hat zu dem vom Bundesumweltministerium erarbeiteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften eine Stellungnahme erarbeitet. Der Gesetzesentwurf dient primär der Erweiterung des Rechtsschutzes von anerkannten Umweltverbänden in Anpassung an europäisches und internationales Recht. Der EuGH hatte vor einem Jahr entschieden, dass anerkannte Umweltverbände nicht nur die Verletzung subjektiver Rechte Einzelner, sondern generell die Verletzung objektiver umweltrechtlicher Vorschriften rügen können („Trianel“-Verfahren). Zwar betrifft die Entscheidung nur Verstöße gegen europäisches Umweltrecht und nationales Recht, das europäische Vorgaben umsetzt, der jetzt vorliegende Gesetzentwurf geht allerdings weiter und betrifft auch rein nationale Vorschriften zum Umweltrecht.
Die BRAK begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf, kritisiert jedoch einige Details der geplanten Neuregelung und stellt einige Regelungslücken fest. So wird beispielsweise nicht die Frage aufgegriffen, ob ein Fehler bei der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung in den Katalog des § 4 Abs. 1 UmwRG aufgenommen werden müsste.
Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der BRAK.
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Quelle: DATEV eG