Anerkennung ausländischer Berufe

Das Anerkennungsgesetz des Bundes führt zu einem Paradigmenwechsel und stößt national und international auf große Zustimmung. Diese Bilanz zieht die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung über das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz.

 

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 15.04.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 201/2014

 
Das Anerkennungsgesetz des Bundes führt zu einem Paradigmenwechsel und stößt national und international auf große Zustimmung. Diese Bilanz zieht die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (18/1000) über das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz. Mit dem Gesetz habe die Bundesregierung erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf geschaffen. Das Gesetz garantiere individualisierte Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit, die in der Regel innerhalb von drei Monaten abzuschließen seien. Gleichzeitig eröffne es Anerkennungsmöglichkeiten für weitere Zielgruppen: Von dem Gesetz profitierten nicht nur Fachkräfte in reglementierten Berufen, wie Ärzte oder Pflegekräfte, sondern erstmals auch beruflich qualifizierte Fachkräfte in nicht reglementierten Ausbildungsberufen, die zur Berufsausübung zwar keine formale Anerkennung benötigen, aber ihre Berufschancen durch eine Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses verbessern können. Reglementierte Berufe sind Berufe, für deren Aufnahme und Ausübung der Besitz einer bestimmten Berufsqualifikation durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben ist.

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Quelle: DATEV eG