Mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen befasst sich der Gesetzentwurf zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union. Die EU-Richtlinie muss bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.11.2015
Quelle: hib-Nr. 586/2015
Mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen befasst sich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6616) zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union. Die EU-Richtlinie trat am 17. Januar 2014 in Kraft und muss bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden, wie es in der Vorlage heißt. Teil der Novelle ist ein Europäischer Berufsausweis, der das herkömmliche Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsentscheidung ersetzt. Ferner ermöglicht die Neuregelung einen „partiellen Berufszugang“, wenn sich die jeweiligen Berufsbilder und Ausbildungsgänge in den EU-Staaten unterscheiden.
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Quelle: DATEV eG