Anfechtung einer Erbschaft bei überschuldetem Nachlass

Ein Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses berechtigt zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft, wenn er auf falschen Vorstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Nachlasses beruhte. So entschied das OLG Köln (Az. 2 Wx 109/17).

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