Um die Reform des Ehegattensplittings geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung soll u. a. mitteilen, mit welchen Aufkommensveränderungen bei Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag zu rechnen ist, wenn das heutige System aus Zusammenveranlagung und Ehegattensplitting auch den eingetragenen Lebenspartnerschaften gewährt werden würde.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 10.04.2013
Um die Reform des Ehegattensplittings geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12937). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, mit welchen Aufkommensveränderungen bei Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag zu rechnen ist, wenn das heutige System aus Zusammenveranlagung und Ehegattensplitting auch den eingetragenen Lebenspartnerschaften gewährt werden würde.
Die Regierung soll auch die Aufkommensveränderungen beziffern, wenn die Zusammenveranlagung von Ehegatten vollständig aufgegeben werden und das bestehende Ehegattensplitting in eine reine Individualbesteuerung umgewandelt werden würde.
Außerdem erkundigen sich die Abgeordneten nach den Auswirkungen einer ganzen Reihe weiterer möglicher Steuerrechtsänderungen.
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Quelle: DATEV eG