Anhebung der Altersgrenzen von Beamten

In einer Unterrichtung hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie daran festhält, die Altersgrenze der Beamten und Richter des Bundes schrittweise bis zum Jahr 2029 auf das 67. Lebensjahr anzuheben.

 

Anhebung der Altersgrenzen von Beamten

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.02.2017

 

Als Unterrichtung (18/11117) liegt der „zweite Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Altersgrenzen von Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richtern des Bundes“ vor. Danach hält die Bundesregierung auch für die Beamten und Richter des Bundes weiterhin an der Anhebung der Altersgrenzen fest. Die tragenden Gründe für die 2007 beschlossene Anhebung gälten nach wie vor und würden durch die jüngeren Entwicklungen bestätigt, heißt es in der Vorlage. Der öffentliche Dienst bleibe angesichts des demografischen Wandels ebenso wie andere Arbeitgeber gefordert, „die Erfahrung und das Wissen der älteren Beschäftigten stärker zu nutzen, weil die Zahl junger, qualifizierter Erwerbspersonen und damit das Angebot an nachrückenden Arbeitskräften prognostisch zurückgeht“.

 

Um den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegen wirken zu können, bleibe es daher „sinnvoll und vertretbar, die Regelaltersgrenze für die Beamtinnen und Beamten des Bundes – wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch – seit 2012 schrittweise vom vollendeten 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr anzuheben (bis zum Jahr 2029)“, schreibt die Regierung weiter. Der lange Zeitraum ermögliche es, die Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse der älter werdenden Belegschaften anzupassen, und für die Betroffenen, ihre jeweilige Lebensplanung auf den späteren Eintritt in den Ruhestand auszurichten. Zugleich werde durch die Anhebung der Altersgrenzen das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge in den nächsten zehn bis 15 Jahren zeitlich abgefedert.

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Quelle: DATEV eG