In einer Unterrichtung hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie daran festhält, die Altersgrenze der Beamten und Richter des Bundes schrittweise bis zum Jahr 2029 auf das 67. Lebensjahr anzuheben.
Anhebung der Altersgrenzen von Beamten
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.02.2017
Um den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegen wirken zu können, bleibe es daher „sinnvoll und vertretbar, die Regelaltersgrenze für die Beamtinnen und Beamten des Bundes – wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch – seit 2012 schrittweise vom vollendeten 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr anzuheben (bis zum Jahr 2029)“, schreibt die Regierung weiter. Der lange Zeitraum ermögliche es, die Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse der älter werdenden Belegschaften anzupassen, und für die Betroffenen, ihre jeweilige Lebensplanung auf den späteren Eintritt in den Ruhestand auszurichten. Zugleich werde durch die Anhebung der Altersgrenzen das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge in den nächsten zehn bis 15 Jahren zeitlich abgefedert.
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Quelle: DATEV eG