Anlegerschutzgesetz mit Änderungen

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes gebilligt. Danach sollen Anlageprospekte nicht mehr unbegrenzt gültig sein, sondern müssen aktualisiert werden. Auch solle die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehr Kompetenzen erhalten und könne sogar Angebote in gewissen Fällen untersagen.

 

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Quelle: DATEV eG