Das IASB hat die finalen Änderungen im Rahmen des Annual Improvements to IFRSs 2012-2014 veröffentlicht. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.
WPK, Mitteilung vom 26.09.2014
Das IASB hat die finalen Änderungen im Rahmen des Annual Improvements to IFRSs 2012-2014 veröffentlicht. Folgende vier Standards sind danach von Anpassungen betroffen:
- IFRS 5 – Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
- IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben
- IAS 19 – Leistungen an Arbeitnehmer
- IAS 34 – Zwischenberichterstattung
Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die gesamte Meldung ist auf der Internetseite des IASB nachzulesen.
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Quelle: DATEV eG