Die BRAK hat zum Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679“ Stellung genommen.
Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung
BRAK, Mitteilung vom 08.12.2016
Die BRAK schlägt daher entsprechend dem System bereichsspezifischer Gesetze vor, dass zusätzliche sektorale Aufsichtsorgane geschaffen werden. Für Deutschland bedeutet dies – neben dem Bundesdatenschutzbeauftragten und den Beauftragten der Länder und den bereits existierenden sektoralen Datenschutzbeauftragten für die Kirchen und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – die Einführung weiterer sektoraler Datenschutzbeauftragter. Die BRAK schlägt insbesondere die Einführung eines Datenschutzbeauftragten für die Rechtsanwaltschaft vor. Dieser soll als Aufsichtsorgan für die 164.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik auch deren berufsspezifischen Rechte und Pflichten umsetzen.
-
Stellungnahme der BRAK (Stn. 41/2016, Dezember)
-
Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern
———————-
Quelle: DATEV eG