Am 12. September 2016 hat das International Accounting Standards Board (IASB) Anpassungen am bestehenden Standard für Versicherungsverträge IFRS 4 veröffentlicht. Die WPK berichtet.
Anpassungen an IFRS 4 Insurance Contracts veröffentlicht
WPK, Mitteilung vom 15.09.2016
Hintergrund sind die unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 Finanzinstrumente (anwendbar ab 1. Januar 2018) und dem zu überarbeitenden IFRS 4 (anwendbar voraussichtlich erst nach dem Jahr 2020). Durch die Anpassungen sollen erhöhte Ergebnisschwankungen vermieden und der Umstellungsaufwand möglichst verringert werden.
Das IASB gestattet daher optional die Erstanwendung von IFRS 9 unter Beibehaltung von IAS 39 aufzuschieben oder ein Übergangsverfahren zu wählen, bei dem einige der Aufwendungen und Erträge aus der Gewinn- und Verlustrechnung in das sonstige Gesamtergebnis umklassifiziert werden können.
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Eine Presseverlautbarung und weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des IASB.
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Quelle: DATEV eG