Das SG Düsseldorf hat einer Klage auf Gewährung einer adipositaschirurgischen Operation als Sachleistung stattgegeben (Az. S 27 KR 351/14).
Anspruch gegen die Krankenkasse auf Operation zur Fettreduktion
SG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 25.02.2016 zum Urteil S 27 KR 351/14 vom 24.09.2015
Die 27. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf entschied im Sinne der Klägerin. Ein Eingriff an einem gesunden Organ, wie hier dem Magen, komme nur als letztes Mittel in Betracht. Hier seien die konservativen Behandlungsmethoden erschöpft. Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten sei dafür nicht zwingend ein sechs- bis zwölfmonatiges ärztlich geleitetes und überwachtes sog. multimodales Therapiekonzept erforderlich. Vielmehr könne auch ein medizinisches Sachverständigengutachten diese Voraussetzungen feststellen.
Das Übergewicht der Klägerin habe auch Krankheitswert, da der BMI über 40 liege. An der Motivation der Klägerin zur Einhaltung der ärztlichen Vorgaben für das Ernährungsverhalten im Anschluss an die Operation bestünden keine ernsthaften Zweifel.
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Quelle: DATEV eG