Anträge zu Dispozinsen abgelehnt

Mit den Stimmen der SPD- und CDU/CSU-Fraktion hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zwei Anträge der Linken und Bündnis 90/Die Grünen zur Deckelung des Dispositions- und Überziehungskredits bei Girokonten abgelehnt.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.10.2014

 

Quelle: hib-Nr. 495/2014

Mit den Stimmen der SPD- und CDU/CSU-Fraktion hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am 08.10.2014 zwei Anträge der Linken (18/807) und Bündnis 90/Die Grünen (18/1342) zur Deckelung des Dispositions- und Überziehungskredits bei Girokonten abgelehnt.

 

Nach dem Antrag der Linksfraktion sollen die Zinsen für eingeräumte Dispositionskredite sowie für geduldete Überziehungskredite künftig höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen dürfen. Die Grünen hingegen fordern in ihrem Antrag die Senkung der Zinsen auf ein „vertretbares Niveau“, das einerseits dem Verbraucherschutz Rechnung trägt und andererseits die Refinanzierungs- und Risikokosten der Bank berücksichtigt. Die Linke stimmte für ihren Antrag, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich, wohingegen die Grünen den eigenen Antrag unterstützten und die Linke sich hier enthielt.

 

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Quelle: DATEV eG