Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Air Berlin abgewiesen
LAG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 08.12.2017 zum Beschluss 6 TaBVGa 1484/17 vom 08.12.2017
Die Personalvertretung hatte geltend gemacht, sie sei über eine beabsichtigte Betriebsstilllegung nicht ausreichend unterrichtet worden und könne daher nicht sachgerecht über einen Interessenausgleich verhandeln; eine Betriebsstilllegung müsse daher vorläufig untersagt werden.
Das Landesarbeitsgericht hat den Informationsanspruch der Personalvertretung als erfüllt angesehen; eine Untersagung der Betriebsstillegung komme bei dieser Sachlage nicht in Betracht.
Powered by WPeMatico