Antrag zu Ausnahmen beim EEG erfolglos

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Bundestag hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, mit dem das Ziel verfolgt wurde, nur noch tatsächlich stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu entlasten.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.01.2014

 

Quelle: hib-Nr. 042/2014

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 29.01.2014 einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/291) abgelehnt, mit dem das Ziel verfolgt wurde, nur noch tatsächlich stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu entlasten. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag ab. Neben Bündnis 90/Die Grünen stimmte auch die Fraktion Die Linke für den Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, schnell einerseits die europarechtswidrigen Regelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) zu ändern und „gleichzeitig das von allen Fraktionen im Bundestag getragene effiziente und erfolgreiche System der Einspeisevergütungen im EEG zu erhalten“. Hintergrund des Antrages ist ein von der EU-Kommission eröffnetes Beihilfeprüfverfahren zu den Ausnahmeregelungen im EEG, die in der letzten Legislaturperiode noch ausgeweitet worden waren.

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Quelle: DATEV eG