Die Bundesrepublik Deutschland und die Britischen Jungferninseln, Curacao, Guernsey, Jersey, Montserrat und die Insel Man haben sich darauf verständigt, dass das jeweils mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen nicht mehr für Zinszahlungen angewendet wird, die nach dem 31. Dezember 2015 geleistet werden (Az. IV C 1 S-2402a / 15 / 10001 :006).
Anwendung der mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen für Zinszahlungen, die nach dem 31. Dezember 2015 geleistet werden
BMF, Schreiben IV C 1 S-2402a / 15 / 10001 :006 vom 29.03.2017
Auf dieser Grundlage findet die Zinsinformationsverordnung gemäß § 17 Abs. 3 ZIV im Hinblick auf die genannten Abkommen nicht mehr für Zinszahlungen Anwendung, die nach dem 31. Dezember 2015 zufließen.
Für Aruba und Sint Maarten ist die Zinsinformationsverordnung auch für nach dem 31. Dezember 2015 zufließende Zinszahlungen anwendbar.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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Quelle: DATEV eG