Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV A 3 – S-0229 / 07 / 10002-05 vom 12.01.2017
„Im Hinblick auf § 35 EStG sind Verwaltungsakte über Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163 oder 227 AO hinsichtlich der Gewerbesteuer den Finanzbehörden mitzuteilen. Bei einer gewerbesteuerlichen Billigkeitsmaßnahme im Festsetzungsverfahren (§ 163 AO) sind die Einkommensteuerbescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, im Erhebungsverfahren (§ 227 AO) nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern.“
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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