Anwendung der Zinsinformationsverordnung für Aruba und Sint Maarten

Das BMF teilt mit, dass Deutschland, Aruba und Sint Maarten sich verständigt haben, dass das jeweils mit der Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen nicht mehr für Zinszahlungen angewendet wird, die nach dem 31. Dezember 2016 geleistet werden.

Anwendung der Zinsinformationsverordnung für Aruba und Sint Maarten

BMF, Schreiben IV C 1 – S-2402-a / 0 :022 vom 03.08.2018

Die Bundesrepublik Deutschland, Aruba und Sint Maarten haben sich verständigt, dass das jeweils mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen nicht mehr für Zinszahlungen angewendet wird, die nach dem 31. Dezember 2016 geleistet werden.

Für Aruba und Sint Maarten ist die Zinsinformationsverordnung für nach dem 31. Dezember 2016 zufließende Zinszahlungen nicht mehr anzuwenden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

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