Anwendung von Subject-to-tax-, Remittance-base- und Switch-over-Klauseln nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Das BMF hat unter Einbeziehung der BFH-Rechtsprechung die Anwendung von Subject-to-tax-, Remittance-base- und Switch-over-Klauseln im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt (Az. IV B 2 – S-1300 / 09 / 10006).

 

unter Berücksichtigung des Urteils des BFH vom 17. Oktober 2007 – I R 96/06 – (BStBl II 2008 S. 953)

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 2 – S-1300 / 09 / 10006 vom 20.06.2013

 

Kurzfassung

 

DBA können unterschiedliche Regelungen enthalten, um zu verhindern, dass die Abkommensanwendung zur Nichtbesteuerung von Einkünften bzw. zur ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen führt. Je nach Ausgestaltung dieser Bestimmungen unterscheidet man hauptsächlich zwischen Rückfall- bzw. Subject-to-tax-Klauseln (Besteuerungsvorbehalten), Remittance-base-Klauseln (Überweisungsklauseln) und Switch-over-Klauseln (Umschaltklauseln). Diese Klauseln sind vorrangig vor den nationalen Vorschriften (u. a. § 50d Abs. 8 und 9 EStG) anzuwenden.

 

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und unter Einbeziehung der BFH-Rechtsprechung hat das BMF die Anwendung von Subject-to-tax-, Remittance-base- und Switch-over-Klauseln im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt.

 

Das Schreiben im Volltext finden Sie auf der Homepage des BMF.

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Quelle: DATEV eG