Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018)
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 – S-1980-1 / 16 / 10010 :001 vom 21.05.2019
A. Allgemeines
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B. Zu den Einzelregelungen
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C. Zeitliche Anwendung dieses Schreibens
Die Regelungen dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle ab dem Veranlagungszeitraum 2018 anzuwenden. Bei Sachverhalten, die unter die Regelungen dieses Schreibens fallen, sind vorherige BMF-Schreiben sowie Antwortschreiben des BMF an Verbände nicht mehr anzuwenden. Insbesondere werden die Regelungen zu effektiven Stücken von Inhaberanteilscheinen in Tz. 10 des Antwortschreibens des BMF an Verbände vom 21. Dezember 2017, IV C 1 – S-1980-1 / 16 / 10010:016; DOK 2017/1058518 durch die Regelungen in Rz. 56.18 ff. ersetzt.
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